Die Wappenbücher werden nach Drucklegung an Staats - Landes - Universitäts- und Bistumsarchive im In - und Ausland versandt, die eine entsprechende Abteilung in ihrem Archiv eingerichtet haben, um diese Fachliteratur aufzunehmen und auch aus diesen Gründen frequentiert werden. Der Fachmann und der private Interessent kann in diesen Wappenbüchern einsehen, welche Wappen aufgenommen und neu registriert wurden.
Aus diesen Registrierungen leitet sich ein Führungsrecht ab. Allerdings versteht der Gesetzgeber erst eine Schutzgewährung, wenn eine Veröffentlichung stattgefunden hat. Diese ist juristisch erst dann zu sehen, wenn die Wappenrollen in den zuvor geschilderten Einrichtungen archiviert sind.
Da bis zu einer rentablen Auflage einer Neuausgabe eines Wappenbuches mehrere Jahre vergehen, ist das Wissen um das neu angenommene, bzw. neu gestaltete Familienwappen oder Firmenzeichen, lediglich bei dem jeweiligen heraldischen Verein oder der jeweiligen heraldischen Firma und dem Wappenkunden. In dieser Zeit des Vakuums existiert kein einschlägiger, rechtlicher Schutz für unsere Kunden, die das Wappen auch als Firmenzeichen verwenden. Aus diesen Gründen haben wir von weiteren, traditionellen Ausgaben unserer Wappenrolle Abstand genommen und eine moderne, zukunftsweisende Einrichtung gewählt, die Sie nachfolgend sehen. Die elektronische Wappenrolle „Ehrcaiss“ kann in der ganzen Welt eingesehen werden und stellt mit dieser modernen, zeitgerechten Registrierungsform ein Verfahren dar, das nach Fertigstellung des Wappens eine sofortige Eingabe in das Internet ermöglicht und damit die gesetzliche Auflage mit Schutzgewährung sofort erfüllt. Firmen, die künftig ein Wappen als Firmenzeichen führen möchten, setzen sich bitte mit uns in Verbindung.